Gründungsgottesdienst am 20. September, 11:15 Uhr – feier mit uns!
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Mitglied werden

Werden Sie Teil des CVJM LuHo.

Als Mitglied tragen Sie unsere Kinder- und Jugendarbeit mit – und entscheiden ab 16 Jahren in der Mitgliederversammlung mit. Der Antrag dauert etwa fünf Minuten.

Junge Menschen sitzen lachend zusammen am Tisch
In drei Schritten

So werden Sie Mitglied

Online beantragen, der Vorstand entscheidet – und Sie sind dabei.

1

Antrag ausfüllen

Online in fünf kurzen Schritten. Unter 18 Jahren füllt ein Elternteil mit aus.

2

Vorstand entscheidet

Laut Satzung entscheidet der Vorstand über die Aufnahme. Wir melden uns per E-Mail.

3

Willkommen im Verein

Sie werden zur Mitgliederversammlung eingeladen – ab 16 Jahren mit Stimmrecht.

Antrag

Jetzt Mitglied werden

Fünf kurze Schritte, etwa fünf Minuten. Ihre Angaben gehen direkt an den Vorstand.

Das brauchen Sie
Geburtsdatum und Anschrift
IBAN für den jährlichen Mitgliedsbeitrag
Unter 18 Jahren: ein Elternteil, das mit ausfüllt

Fragen zum Antrag? Der Vorstand hilft gern weiter: vorstand@cvjm-luho.de

Antrag auf stimmberechtigte Mitgliedschaft
Schritt 1 von 5 · Mitgliedsart

Welche Mitgliedschaft passt zu Ihnen?

Beide Wege tragen unsere Arbeit mit. Der Unterschied ist das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.

Für Vereine, Firmen und andere Organisationen gibt es eine Mitgliedschaft ohne Stimmrecht. Schreiben Sie uns: vorstand@cvjm-luho.de

Erzählen Sie uns von sich

Diese Angaben brauchen wir für die Mitgliederliste und die Einladung zur Mitgliederversammlung.

Unter 18 Jahren fragen wir im nächsten Schritt nach einem Elternteil.

Zustimmung eines Elternteils

Sie sind noch nicht 18. Laut Satzung braucht Ihre Mitgliedschaft deshalb die Zustimmung eines Elternteils – füllen Sie diesen Schritt am besten gemeinsam aus.

Mitgliedsbeitrag per Lastschrift

Den Mitgliedsbeitrag ziehen wir einmal im Jahr per Lastschrift ein. Wenn Sie möchten, spenden Sie zusätzlich regelmäßig. Für beides brauchen wir ein unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat.

Ihr Mitgliedsbeitrag
Einmal im Jahr per Lastschrift

Die Höhe legt die Mitgliederversammlung fest. Passt es gerade nicht? Der Vorstand kann den Beitrag auf Antrag ganz oder teilweise erlassen.

Ab 120 € im Jahr stellen wir Ihnen eine Spendenbescheinigung aus.

Mandat herunterladen

Ausdrucken, den Mitgliedsbeitrag ankreuzen (und Ihre regelmäßige Spende, falls gewählt) und unterschreiben.

SEPA-Mandat (PDF)
Unterschrieben hochladen

Scan oder Handyfoto hierher ziehen oder auswählen.

PDF, JPG oder PNG, max. 10 MB.
Wird hochgeladen …
fileuploaded.jpg
Upload failed. Max size for files is 10 MB.

Sie können das Mandat gerade nicht ausdrucken oder unterschreiben? Dann klicken Sie einfach auf „Weiter“ und senden den Antrag ab. Das unterschriebene Mandat werfen Sie bitte im Nachgang bei uns im Büro ein: CVJM LuHo e. V., Dobelstraße 14, 70184 Stuttgart.

Fast geschafft – bitte kurz prüfen

Stimmt alles? Mit „Ändern“ springen Sie zum passenden Schritt zurück.

Mitgliedsart
Ändern
Name und Geburtsdatum
Ändern
E-Mail und Telefon
Ändern
Anschrift
Ändern
Zustimmung Elternteil
Ändern
SEPA-Mandat
Ändern
Regelmäßige Spende
Ändern

Danke! Ihr Antrag ist da.

Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme und meldet sich per E-Mail bei Ihnen.

Das hat leider nicht geklappt. Bitte versuchen Sie es noch einmal oder schreiben Sie an vorstand@cvjm-luho.de.
Fragen & Antworten

Gut zu wissen

Das Wichtigste zur Mitgliedschaft – kurz erklärt. Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie dem Vorstand an vorstand@cvjm-luho.de.

Wer kann Mitglied werden?
Jede Person, die unsere Satzung anerkennt. Unter 18 Jahren braucht es die Zustimmung der Eltern, stimmberechtigt ist man ab 16 Jahren.
Gibt es einen Mitgliedsbeitrag?
Ja. Die Höhe legt die Mitgliederversammlung fest, eingezogen wird einmal im Jahr per Lastschrift. Passt es gerade nicht, kann der Vorstand den Beitrag ganz oder teilweise erlassen.
Kann ich unterstützen, ohne mitzuentscheiden?
Ja, als unterstützendes Mitglied ohne Stimmrecht – ideal für Eltern, Ehemalige und Freunde.
Wie trete ich wieder aus?
Mit einer schriftlichen Erklärung an den Verein. Offene Beiträge bleiben davon unberührt.